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Hebammenkoordination – Frauen und Familien

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Hebammenleistungen laut Gesetz

Die Hebamme begleitet Sie ab Beginn der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett bis zu 12 Wochen nach der Entbindung. Darüber hinaus steht sie Ihnen zur Stillberatung bis zum Abstillen sowie zur Ernährungsberatung des Säuglings zur Verfügung. Diese Leistungen und die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik werden durch die Krankenkasse abgedeckt.
Leider finden viele Frauen momentan keine Hebamme in der Region für die Betreuung aufgrund mangelnder Kapazitäten. Wir unterstützen Sie bei der Suche und stehen Ihnen für Fragen rund um die gesetzlichen Leistungen gerne zur Seite.

Ihr Weg zur Hebammenbetreuung

1.   Sie haben 2 Möglichkeiten: 1. Im Internet unter www.hebammensuche.bayern finden Sie nach Postleitzahl sortiert freie Hebammen. Diese sind mit einem grünen Punkt markiert. 2. Sie schauen hier auf der aktuellen Hebammenliste der Koordinierungsstelle nach. Bitte suchen Sie nach einer passenden Hebamme und achten Sie auf die Wohnortnähe und die angebotenen Leistungen der Hebamme.
Kontaktieren Sie die Hebamme bitte frühzeitig in der Schwangerschaft, am besten schon nach dem ersten Termin beim Frauenarzt, bei dem die Schwangerschaft bestätigt wurde.      

2.    Sollten Sie keine verfügbare Hebamme finden, melden Sie sich bei uns in der Koordinierungsstelle. Manchmal finden wir noch eine Kollegin, die Sie zumindest in den ersten 14 Tage nach der Geburt zu Hause betreut. Die Betreuung kann auch durch mehrere kooperierende Hebammen gemeinsam durchgeführt werden.

3.   Sollte trotz aller Bemühungen keine Hebamme für die Betreuung gefunden werden, nutzen Sie das Angebot des Bereitschaftsdiensts der Hebammen.

4.   Wenn Sie auf der Suche nach einem Kursplatz sind, gibt es hier Listen mit weiteren Anlaufstellen:

Bereitschaftsdienst für Frauen ohne Hebammenbetreuung

Der Bereitschaftsdienst ist ab Mitte Mai (zu Beginn der Pfingstferien) bis Mitte September (Ende der Sommerferien) organisiert und stellt eine Serviceleistung der freiberuflichen Hebammen dar. Es kann nicht sichergestellt werden, dass der Dienst jede Woche vollständig besestzt ist.

  • Die Nummer der jeweils diensthabenden Hebamme wird über die Koordinierungsstelle bekannt gegeben, entweder zu den telefonischen Beratungszeiten oder über den Anrufbeantworter.
  • Die Hebamme ist von Montag bis Freitag von 8 - 14 Uhr für Ihre Anfrage erreichbar. Bitte hinterlassen Sie unbedingt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Hebamme mit Ihrem Name und Ihrer Telefonnummer, damit die Hebamme zurückrufen kann. 
  • Die Hebammen übernehmen den Bereitschaftsdienst zusätzlich zu ihren regulären Tätigkeiten und können somit keine durchgängige Erreichbarkeit gewährleisten! Die Hebamme vereinbart mit Ihnen einen passenden Termin, entweder zum Hausbesuch oder in möglichen Praxisräumen, falls der Anfahrtsweg sonst zu weit ist.
  • Der Bereitschaftsdienst der Hebamme ist zeitlich begrenzt. Ein Termin kann ggf. auch erst für den Folgetag vereinbart werden.
  • Die Betreuung innerhalb der Sprechstunde umfasst nur Themen, die zur Basisversorgung von Frau und Kind im Wochenbett notwendig sind (Frau: Vitalzeichenkontrolle, Kontrolle von Wundheilung sowie Rückbildungs- und Laktationsprozessen; Kind: Kontrolle von Gewicht und Ausscheidung, Haut- und Nabelbeurteilung, Trinkverhalten)
  • Die Leistung wird von freiberuflichen Hebammen erbracht und in eigener Verantwortung mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.
  • Der Bereitschaftsdienst ist nicht für Notfälle gedacht. Bitte wenden Sie sich bei einem Notfall an die Klinik oder den Notruf 112.

Bitte beachten Sie den folgenden Anamnesebogen und füllen diesen am besten gleich zuhause aus.
Das spart beim Besuch der Hebamme viel Zeit, die dann für Fragen und Untersuchungen besser genutzt werden kann.

Bild von Barbara Hahn

Barbara Hahn

TEL0951 503-15942

Bild von Ulrike Putz

Ulrike Putz

TEL0951 503-15942

Unsere Bürozeiten

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