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Neurologische Rehabilitation

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Neurologische Rehabilitation – Hilfe zur Selbsthilfe

Die neurologische Reha dient nach dem Krankenhausaufenthalt der Anschlussheilbehandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie zum Beispiel Schlaganfall, Hirnblutung, Schädel-Hirn-Trauma, Parkinson oder Multipler Sklerose (MS). Auch operative Eingriffe an Gehirn, Rückenmark und peripheren Nerven machen eine neurologische Reha meist unabdingbar. Die ganzheitliche, am bio-psycho-sozialen Krankheitsmodell orientierte Therapie trägt dazu bei, krankheitsbedingt verlorene physische und psychische Funktionen und Fähigkeiten sowie die allgemeine Leistungsfähigkeit wiederzugewinnen.

In unserem integrativen Konzept ergänzen sich medizinisch-rehabilitative Verfahren mit eigenem Bewegungsbad, Alltagstraining in einer Therapiewohnung und Lehrküche sowie umfassender Gesundheitsschulung. Auch Gleichgewichts-, Gelände- und Klettertraining gehören zu unseren Angeboten – genauso wie ambulante Heilbehandlungen, Heil- und Hilfsmittelberatung und Reha-Nachsorge (z. Bsp.: IRENA). Oberstes Ziel der Rehabilitation ist das Erreichen einer weitest gehenden Alltagskompetenz, sodass eine möglichst selbstständige Lebensführung bzw. die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Rückkehr in ein familiäres und gesellschaftliches Leben möglich wird.

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Chefärztin

Dr. med.
Uta Hoeß M.A.

Neurologische Rehabilitation

Bei welchen Erkrankungen ist eine Neurologische Reha angebracht?

Eine Erkrankung des Gehirns, Rückenmarks oder peripherer Nerven kann wichtige Fähigkeiten wie Atmen, Schlucken, Sprechen, Denken, Fühlen und Bewegen beeinträchtigen.

Ein Schlaganfall ist eine häufige Störung der Gehirnfunktion. mit unterschiedlichen Ursachen. Grund ist meist die plötzliche Minderversorgung eines bestimmten Hirnbereichs mit Blut, es entsteht ein Mangel an Sauerstoff und Nährstoffen. Je nach Dauer und Stärke dieser Beeinträchtigung kann das betroffene Gehirnareal seine Aufgabe nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erfüllen. Schlaganfall-Anzeichen können zum Beispiel Probleme beim Sprechen, Schlucken, Lähmungen von Gliedmaßen, Gefühlsstörungen, ein hängender Mundwinkel oder auch Sehstörungen sein.

Wenn eine hochgradige Einengung der Halsschlagader vorliegt und entsprechende Symptome einer Durchblutungsstörung des Gehirns oder bereits ein Schlaganfall festgestellt werden, dann sollte eine Operation an der Halsschlagader durchgeführt werden. Auch venöse oder arterielle Gefäßfehlbildungen des Gehirns können zu neurologischen Erkrankungen führen und einen radiologisch-interventionellen oder auch offenen chirurgischen Eingriff erforderlich machen. In bestimmten Fällen ist die Entfernung eines Blutgerinnsels mittels Kathetereingriff möglich.

Gehirnverletzungen durch äußere Einwirkung im Rahmen eines Schädel-Hirn-Traumas können auch zu Hirnblutung führen und haben häufig verschiedene kognitive Beeinträchtigungen und Symptome wie beispielsweise Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, Gedächtnisprobleme oder verminderte psychische Belastbarkeit zur Folge. Daneben finden sich oft auch andere neurologische Ausfallerscheinungen, wie zum Beispiel Lähmungen oder Riechstörungen.

Nach operativen Eingriffen am Gehirn (z.B. bei Hirntumor, raumforderndem Hirninfarkt, Hirnblutung oder Gefäßfehlbildung), am Rückenmark (z.B. nach Tumor, Bandscheibenerkrankungen) oder an peripheren Nerven (z.B. nach Nerven-Dekompression, Spinalkanalstenose) kann bei fortbestehenden neurologischen Ausfallerscheinungen wie Lähmungen, Sensibilitätsstörungen, Sprech- oder Sprachstörungen, Gangstörungen oder Sehstörungen eine Anschlussheilbehandlung (AHB) sehr sinnvoll sein.

Unter erregerbedingt-entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems versteht man durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze verursachte Schädigungen der Hirnhäute (Meningitis), des Gehirns (Encephalitis), des Rückenmarks (Myelitis) oder der peripheren Nervenwurzel und Nerven (Radikulitis/Neuritis, z.B. Neuroborrelose). Daneben können auch bedingt durch gegen körpereigene Nervenstrukturen gerichtete Stoffe ausgelöste entzündliche Erkrankungen, sogenannte Autoimmunerkrankungen, zu verschiedensten neurologischen Störungen und Ausfallerscheinungen führen, z.B. Guillain-Barre-Syndrom.

Wenn mehrere Krankheitszeichen (Symptome) ein bestimmtes Erkrankungsbild charakterisieren, spricht man von einem Syndrom. Beim sogenannten primären Parkinson-Syndrom bestehen diese Symptome typischerweise aus Zittern (Tremor), einer Verlangsamung der Bewegungen (Hypokinese), einer Muskelsteifigkeit (Rigor) und einer gestörten Haltungsstabilität. Auch Muskelschmerzen und eine Verminderung des Riechvermögens können auf eine Parkinson-Erkrankung hinweisen. Dabei müssen nicht immer alle Symptome vorhanden sein. Neben der medikamentösen Behandlung sind die Physio- und Ergotherapie sowie die Logopädie wichtige Bestandteile der Parkinson-Therapie.

Die multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung, die schubförmig oder chronisch-fortschreitend verläuft. Dabei wird vor allem die äußere Schicht der Nervenfasern – die sogenannte Mark- oder Myelinscheide – im zentralen Nervensystem (Gehirn und Rückenmark) angegriffen. Die Erkrankung kann je nach Schädigungsort im Nervensystem mit den unterschiedlichsten Krankheitszeichen (Symptomen) auftreten. MS ist eine der häufigsten neurologischen Krankheiten bei jungen Erwachsenen, vor allem Frauen sind betroffen.

Multiple Sklerose ist bis heute nicht heilbar, ihr Verlauf kann aber durch verschiedene medikamentöse und physiotherapeutische Maßnahmen günstig beeinflusst werden. Die im Einzelfall sehr unterschiedlich verlaufende Erkrankung muss nicht zwangsläufig zu schweren Behinderungen führen. Die Mehrzahl der Patienten bleibt auch nach vielen Jahre noch mobil.

Lähmungen der Gliedmaßen können Folge der unterschiedlichsten neurologischen Erkrankungen sein, z. B. nach entzündlicher Nervenerkrankung, Neuroborreliose. Zentrale, häufig eine Körperhälfte betreffende Lähmungen, sind typisch für einen Schlaganfall. Auch Unfallverletzungen können neben Weichteil- und Knochenschäden zu Lähmungserscheinungen führen. Dazu kann zum Beispiel das Querschnitts-Syndrom nach einer Wirbelsäulenverletzung zählen.

Periphere Muskelerkrankungen werden auch als Myopathien (griechisch: „Muskelleiden“) bezeichnet. Hauptsymptom aller Myopathien ist eine im Krankheitsverlauf oft zunehmende Schwäche der Skelettmuskulatur. Bei reinen Myopathien ist nie die Sensibilität betroffen. Die Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese), das Verteilungsmuster, der klinische Befund, Laboruntersuchungen und genetische Tests sind wichtig für die Diagnosefindung. Der klinische Verdacht auf eine Muskelerkrankung (Myopathie) oder Muskelentzündung (Myositis) kann auch durch eine Elektromyographie erhärtet und durch eine Muskelbiopsie oder Kernspintomographie bestätigt werden.

Schmerzen, die durch Schädigungen des zentralen oder peripheren Nervensystems ausgelöst sind, bezeichnet man auch als neurologische Schmerzsyndrome. Beispielsweise kann es nach einem Hirninfarkt oder Querschnittssyndrom zu schwer behandelbaren, sogenannten neuropathischen Schmerzen einer Körperseite oder bestimmter Körperabschnitte kommen. Bei Schädigungen des peripheren Nervensystems finden sich solche Schmerzen nach isolierten Nervenverletzungen oder nach Infektionen mit Befall der peripheren Nerven / Nervenwurzeln (z. B. Herpes Zoster / Gürtelrose). Auch diffuse Schädigungen mehrerer peripherer Nerven im Rahmen einer Polyneuropathie können diese Schmerzen auslösen.

Zu den neurologischen Schmerzsyndromen gehören auch die verschiedenen Kopf- und Gesichtsschmerzen sowie Schmerzen, ausgelöst durch mechanische Schädigungen der Nervenwurzel im Bereich der Wirbelsäule, z.B. durch einen Bandscheibenvorfall oder eine Wurzelentzündung. Auch Kompression peripherer Nerven bei Engpass-Syndromen führt häufig zu Schmerzen und auch neurologischen Ausfallerscheinungen, z.B. Carpaltunnel-Syndrom.

Hirnleistungsstörung ist ein Überbegriff für kognitive Störungen, wie beispielweise Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen. Diese können in Form von minimalen Hirnleistungsstörungen (Minimal Cerebral Dysfunction / MCD) im Rahmen einer altersgemäßen Entwicklung auftreten. Im Rahmen von Demenzerkrankungen stellen Hirnleistungsstörungen eigenständige, behandlungsbedürftige und fortschreitende Symptome dar (z. B. Alzheimer-Krankheit, vaskuläre Demenz). Durch eine Demenzerkrankung wird zunehmend die Selbstversorgungsfähigkeit des betroffenen Patienten gefährdet. Auch viele andere Krankheiten des Gehirns können isolierte Hirnleistungsstörungen  hervorrufen. Dabei zeigt sich keine typische Demenz, bei der viele oder alle Bereiche betroffen sind – es können isolierte Gedächtnis-, Sprach-, Handlungs- oder Raumverarbeitungsstörungen auftreten (isolierte neuropsychologische Syndrome).

Wenn man ohne Augenbewegung geradeausschaut, stellt man fest, dass man in der Mitte seines Blickfeldes scharf sieht, das Bild nach außen aber immer unschärfer wird. Als Gesichtsfeld bezeichnet man das gesamte visuell erfasste Umgebungsbild. Wenn dieses Bild gestört ist – wenn also ganze Bereiche fehlen oder wenn man an bestimmten Punkten nichts erkennen kann – spricht man von einem Gesichtsfeldausfall oder Anopsie. Das weist darauf hin, dass irgendwo auf dem Weg von der Netzhaut über den Sehnerv bis hin zu den Sehzentren des Gehirns im Hinterhauptlappen eine Störung vorliegt.

Eine Covid-19-Infektion kann auch mit neurologischen Begleiterscheinungen einhergehen, z.B. mit Schlaganfällen oder mit Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel nach Langzeit-Beatmung oder Lungenembolien, außerdem mit Erkrankung der Nervenbahnen an Armen und Beinen (Neuropathie) durch die lange Immobilität, mit Kopfschmerzen und Schwindel. Es kommt hierbei häufig zu einer eingeschränkten körperlich-geistigen Belastbarkeit und Ausdauer. In solchen Fällen wird eine neurologische Rehabilitation notwendig. 
Abgesehen von diesen akuten Begleiterscheinungen, die eine Covid-Infektion mit sich bringen kann, leiden viele Long- bzw. Post-Covid Patienten häufig unter allgemeinem Kraft- und Ausdauerverlust sowie Konzentrationsdefiziten oder dem Fatigue-Syndrom.

Daher wird im Bereich der neurologischen Rehabilitation ein spezielles Programm für Post- und Long-Covid Patienten angeboten. Im Zentrum steht dabei der körperliche, psychische und kognitive Wiederaufbau der Betroffenen. Das Therapieprogramm setzt sich aus Gruppen- und Einzeltherapien zusammen, immer abhängig von der individuellen Ausprägung der Symptome. Am Schluss wird im Rahmen der Entlassungsplanung die Rückkehr in den Alltag oder Beruf vorbereitet und oft eine stufenweise Wiedereingliederung geplant.

Die Erfolge im Bereich der neurologischen Post-Covid Rehabilitation sind vielfältig und abhängig vom konkreten Erkrankungsbild der Betroffenen. Sie reichen von der Entwöhnung von der künstlichen Sauerstoffgabe bei einzelnen Patienten, über die Wiederherstellung der Selbständigkeit von Long- bzw. Post-Covid Betroffenen und die Vorbereitung auf ihren Alltag zu Hause, bis hin zur erfolgreichen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die Schritte in diesem Prozess sind nicht nur die Steigerung der allgemeinen körperlichen Kraft, Ausdauer und Belastbarkeit, sondern auch die Steigerung der geistig-konzentrativen Belastbarkeit sowie die psychische Stabilisierung. Jeder Patient erhält bei seiner Entlassung ein ausführliches Gutachten, das genaue Angaben zum Gesundheitszustand des Betroffenen enthält und auch Empfehlungen auf etwaige beruflich notwendige Änderungen beinhaltet.

Das Angebot einer neurologischen Long- bzw. Post-Covid Rehabilitation kann über den Hausarzt oder Facharzt (als medizinische Rehabilitation/Heilbehandlung) oder direkt von der Klinik im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts (als Anschlussheilbehandlung) beantragt werden.
 

Neurologische Rehabilitation – warum eigentlich ambulant?

Die teilstationäre Behandlung im Klinikum am Michelsberg umfasst das gesamte Angebot der vollstationären Rehabilitation. Der Vorteil für Sie als Patient ist die Wohnortnähe: Nachts schlafen Sie zuhause in Ihrem eigenen Bett und können die in der Rehabilitationstherapie wieder neu erworbenen Fähigkeiten und Hilfsmittel im gewohnten Lebensumfeld und Alltag erproben.

Neben der Versorgung durch unsere Fachärzte der Neurologie bleiben Sie in der Betreuung durch Ihren behandelnden Haus- oder Facharzt. Gleichzeitig haben Sie die Sicherheit unseres Klinikums am Bruderwald mit neurologischer und neurochirurgischer Klinik in nächster Nähe. Sollen während der Rehabilitation spezielle Untersuchungen erforderlich werden, können diese direkt in Kooperation mit Ihrem Hausarzt zeitnah geplant werden.

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Unser Neuro-Rehakonzept: multiprofessionelles Training für Alltag und Beruf

Zur optimalen Wiederherstellung Ihrer, durch eine neurologische Erkrankung, eingeschränkten Fähigkeiten steht ein multidisziplinäres Team aus erfahrenen Ärzten der Neurologie, Neuropsychologen, Gesundheitspflegern, Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten, Logopäden, Sozialpädagogen und Ernährungsberatern bereit. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die persönlichen Rehaziele fest und erstellen einen individuellen Therapieplan. Dieser erstreckt sich über einige Stunden am Tag, inklusive Erholungspausen und eines Mittagessens und wird im Rehaverlauf an Ihre Fortschritte angepasst.

Durch die individuell angepasste Therapie wird die Selbstheilungsfähigkeit des Nervensystems, die sogenannte Neuroplastizität, optimal gefördert. Unser Neuro-Rehateam versteht sich als Ihr Lotse auf dem Weg zurück in ein möglichst selbstbestimmtes Alltags- und Berufsleben. 

Ein weiterer Punkt unserer Neuro-Rehabilitation ist die Ernährungstherapie. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

Reha beantragen

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) umfasst medizinische Leistungen zur Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an die Behandlung im Akutkrankenhaus, z. B. auf der Schlaganfallstation (Stroke Unit). Der Leistungsantrag erfolgt noch während der Krankenhausbehandlung durch den Sozialdienst der Klinik. Die Rehabilitationsmaßnahme sollte innerhalb der ersten zwei Wochen nach Krankenhausentlassung beginnen.

Darüber hinaus kann eine neurologische Rehabilitationsmaßnahme bei chronischen neurologischen Erkrankungen wie zum Beispiel Multiplis Sklerose oder Morbus Parkinson auch durch Ihren Haus- oder Facharzt als Heilverfahren beantragt werden.

Die erforderlichen Formulare für die Genehmigung von Leistungen zur ambulanten neurologischen Rehabilitation erhalten Sie oder Ihr behandelnder Arzt in diesem Fall bei Ihrer Krankenkasse. Den Antrag besprechen Sie bitte mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser wird Sie bei der Antragstellung gerne unterstützen. Auf Ihrem Antrag muss „ambulante neurologische Rehabilitation“ vermerkt sein. Auch Ihre Wünsche zur Reha-Einrichtung können Sie angeben. Grundsätzlich muss die Reha-Maßnahme vor Beginn durch den zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung) bewilligt werden. Nach der Bewilligung (Kostenzusage) vereinbaren Sie einen Termin mit dem Zentrum für rehabilitative Medizin. Wir stehen Ihnen gerne zu allen Antragsfragen mit Rat und Tat zur Seite.

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Die Nachsorge – damit Sie auch nach der Reha fit bleiben

Im Anschluss an Ihre ambulante Rehabilitation bieten wir den über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) versicherten Patienten die Möglichkeit, an unserem IRENA-Programm (intensivierte Rehabilitationsnachsorge) teilzunehmen. Krankenkassen-versicherte Patienten können ihre Fähigkeiten ambulant weiter auf Rezept in unseren Praxen für Physio - Ergo - und Logotherapie im Klinikum am Michelsberg trainieren.

Bleiben Sie fit mit den vielseitigen Angeboten unseres umfassenden Gesundheitstrainings. Zudem werden die Kosten unserer Präventionskurse auch bis zu 80% von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Weitere Einzelheiten teilen wir Ihnen gerne mit.

Häufig gestellte Fragen

Für Angehörige, Patienten und interessierte Ärzte gibt es in den Quartiersbüros Sprechstunden zur einer Reha-Beratung. Sie erhalten dort alle Informationen zu einer Reha Antrag Stellung zu den Indikationen und sie werden gegebenenfalls an den Sozialdienst oder die Ärzte des Zentrums für rehabilitative Medizin weiter vermittelt.

Ein Antrag auf die ambulante neurologische Rehabilitation muss durch das Krankenhaus oder einen Arzt gestellt werden. Nach Kostenzusage durch die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft kann die Rehabilitation beginnen.
Ausführliche Informationen und Anträge finden Sie hier.

Es gibt keine speziell reservierten Parkplätze für Patienten des Zentrums für rehabilitative Medizin. Am Klinikum am Michelsberg gibt es mehrere reservierte Parkplätze vor dem Eingang.

Ja, wenn es medizinisch notwendig ist. Den Fahrdienst gibt es nur für Patienten der DRV und der gesetzlichen Krankenkassen und während einer teilstationären Reha. Privatpatienten können den Fahrdienst nutzen, müssen ihn aber selbst bezahlen.

Die Reha findet von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr statt.

Privattermine wie Urlaub etc. sind grundsätzlich kein Grund für eine Unterbrechung. Bei Krankheit bedarf es immer einer AU Bescheinigung des Hausarztes. Jede Unterbrechung der Reha muss durch die Rehaklinik an die DRV gemeldet werden.
Wunschtermine können mit der zentralen Patientensteuerung besprochen werden.

Man kann eine Rehabilitation auch selbst bezahlen. Sie erhalten vorab einen Kostenvoranschlag und schließen mit uns darüber einen Behandlungsvertrag ab. Nach Abschluss der Rehabilitation  übernehmen Sie die Kosten selbst oder reichen diese bei einer privaten Krankenversicherung ein. Bei Privatversicherten ist es ratsam, vorab die Kostenübernahme mit der Versicherung zu klären.

Was Sie bitte zur Rehabilitation mitbringen sollten:

  • alle relevanten ärztlichen Unterlagen
  • aktueller Medikamentenplan
  • ausgefüllte Reha-Fragebögen
  • evtl. vorliegende Bescheide über Renten, Grad der Behinderung, etc.

gesetzlich versicherte Patienten

  • Rechnungsbelege über im aktuellen Kalenderjahr bereits geleistete Eigenanteile für stationäre Krankenhausbehandlung (10€/Tag für max. 28 Tage). Diese werden benötigt, um Ihre noch ausstehenden Zuzahlungen zur Reha zu berechnen. Nicht vorgelegte Belege können im Nachgang leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Falls notwendig, kontaktieren Sie hierzu bitte auch Ihren behandelnden Arzt.

Außerdem täglich:

  • Getränke für den Reha-Tag
  • Sportbekleidung und -schuhe
  • festes Schuhwerk für draußen
  • Handtuch
  • 1-€ Münzen für Umkleide + Kaffeeautomat
  • evtl. Rucksack, sofern Sie Unterarmgehstützen nutzen

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Ihre persönlichen Sachen jeden Tag abends mit nach Hause nehmen müssen. Es besteht leider keine Möglichkeit zur Lagerung. Wir bitten um Verständnis.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an.
Wir vereinbaren gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.

Bild von Jacqueline Pfister

Jacqueline Pfister

Sekretariat Neurologische Rehabilitation

TEL0951 503-74110

Anschrift der Neurologischen Rehabilitation

Sozialstiftung Bamberg
saludis - Zentrum für rehabilitative Medizin
Buger Straße 80
96049 Bamberg