Praxis und Institut für Pathologie, Neuropathologie, Molekulare Diagnostik und Zytologie

Pathologische Versorgung

Unter Pathologie versteht man die Lehre von den Krankheiten, einschließlich ihrer Ursachen und Entstehung. Ein Pathologe kann bereits an winzigen Gewebeproben Krankheiten erkennen und einordnen. Er nimmt somit maßgeblichen Einfluss auf die weitere Behandlung.

Unsere Pathologen erstellen Diagnosen an verschiedensten Arten von Gewebeproben. Diese stammen von Operationspräparaten, aus Spiegelungen des Magen-Darm-Traktes oder von Organ-Punktionen und -Abstrichen (beispielsweise bei der Krebsvorsorge). Auf Basis dieser Diagnosen wird die weitere Behandlung der Patienten festgelegt. Wenn in einer Probe aus einem Magengeschwür Krebsanteile nachgewiesen wurden, kann das unter Umständen die Entfernung des Magens bedeuten. Etwa 98 % aller Krebsdiagnosen werden vom Pathologen gestellt ­­– er gilt somit als „Lotse der Therapie“.

Viele Menschen verbinden die Tätigkeit eines Pathologen mit der Suche nach Todesursachen bei Leichenöffnungen. Dank fortschreitender endoskopischer Techniken (Spiegelung von Hohlraumorganen wie Magen-Darm-Trakt, Harnblase, usw.) und operativer Möglichkeiten werden die Pathologen aber zunehmend in klinische Entscheidungen miteinbezogen.

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Ärztlicher Leiter Pathologie

Prof. Dr. med.
Rolf Buslei

Institut und Praxis für Pathologie, Neuropathologie, Molekulare Diagnostik und Zytologie

Unsere Schwerpunkte

Einsender-Service

Gefäßbestellung

Histologische Untersuchung

Schnellschnittuntersuchung

Zyto-Diagnostik

Immunhistochemie

Neuropathologie

Molekularpathologie

Fortbildung

Klinische Obduktion

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Diagnostische und wissenschaftliche Arbeitsschwerpunkte

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Qualitätsmanagement

Informationen für Einsender und Patienten

Die Beurteilung und korrekte Diagnosestellung an Gewebeproben, stellt höchste Anforderungen an die Qualität der Laborarbeiten, die ärztliche Diagnostik und die Erstellung des Befundberichts. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Bearbeitung der Proben sicher zu stellen, erscheinen uns folgende Hinweise wichtig:

Für eine korrekte Registrierung und Bearbeitung benötigen wir einen Untersuchungsauftrag.

Hier finden Sie unsere Untersuchungaufträge:


Der Untersuchungsauftrag muss folgende Angaben enthalten:

  • die Personalien des Patienten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Art der Versicherung) sowie bei Privatpatienten die Anschrift
  • Angaben zur Art des Materials
  • Klinischer Befund (Anamnese und Vorbefunde)
  • Fragestellung
  • bei ambulanten Kassenpatienten wird zusätzlich ein Überweisungsschein (Muster 10) benötigt

Die Probengefäße müssen so beschriftet sein, dass diese eindeutig dem Untersuchungsauftrag zugeordnet werden können.

  • Die optimale Fixierungslösung ist 4% gepuffertes Formalin. Diese, sowie Versandgefäße und geeignete Verpackungen, werden von uns zur Verfügung gestellt. Auf dieser Seite können Sie Versandmaterial bestellen. Das Volumenverhältnis Formalin zu Gewebe sollte mindestens 5:1, besser noch 10:1 betragen. Die Fixationszeiten sollten 24 bis 36 Stunden nicht überschreiten.
  • Bitte achten Sie auf die korrekte Beschriftung der Einsendegefäße und der Auftragsscheine. Alle Präparate müssen auf dem Probengefäß und dem Antrag auf pathologische Begutachtung eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Bei Objektträgern sollte nur eine Beschriftung mit Bleistift erfolgen. Aufkleber auf Objektträgern behindern die zytologische Aufarbeitung.
  • Für eine intraoperative Schnellschnittuntersuchung entnommenes Gewebe, muss nativ (unfixiert),möglichst ohne Flüssigkeiten, gekühlt und möglichst schnell zu uns gebracht werden.
  • Hohlorgane wie Magen und Kolon, sollten vor der Immersionsfixierung aufgeschnitten und ausgewaschen werden, um eine optimale Fixierung des Gewebes zu erreichen (Schnittführung am Kolon in Längsrichtung und am Magen -wenn möglich- über die große Kurvatur).
  • Für Ausstrichpräparate der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie eignen sich 96%iger Alkohol oder handelsübliche Sprays zur Fixierung. Das Zellmaterial sollte nur auf einer, der beschrifteten, Objektträgerseite ausgestrichen sein. Die Objektträger müssen genau beschriftet werden und sollten bruchsicher, in den zur Verfügung gestellten Verpackungen, übersandt werden.
  • Ausstriche von Blut und Knochenmark sollten luftgetrocknet und unfixiert sein.
  • Zytologische Präparate sollten möglichst frisch, in auslaufsicheren Probenbehältnissen mit einer maximalen Menge bis zu 50 ml Punktatflüssigkeit, eingesandt werden. Bei einem hausinternen Versand der zytologischen Proben über die Rohrpostanlage, müssen die Probengefäße zusätzlich in auslaufsichere Übergefäße/ Beutel verpackt werden. Der Transport von Liquorproben mittels Rohrpostanlage ist zu vermeiden. Der Liquor muss innerhalb 1 Stunde nach Entnahme im Labor eintreffen, ansonsten zu gleichen Teilen mit 4%igem gepufferten Formalin versetzt werden.
  • Urin, der nicht innerhalb von 8h in das Labor gebracht werden kann, sollte zu gleichen Teilen mit 4%igem gepufferten Formalin versetzt werden.
  • Gewebeproben für spezielle immunhistologische oder molekularpathologische Zusatzuntersuchungen, können auch in Form eines Paraffinblocks übersandt werden. Bei Anforderungen zur Mutationsanalyse ist darauf zu achten, dass es sich um tumortragende Gewebeproben handelt.

Bitte beachten Sie, dass suboptimale präanalytische Bedingungen (z.B. falsche oder mangelhafte Fixation) die diagnostische Beurteilbarkeit einer Probe einschränken, ggf. unmöglich machen oder zu falschen Ergebnissen führen können.

Sollten Sie eine ausführliche Beratung zur Einsendung von Proben wünschen, wenden Sie sich bitte an das Eingangslabor (0951 503-13230).

Die Untersuchungsdauer beträgt in der Regel 3 Werktage (max. 5 Werktage) und hängt stark von der Art der Probe und dem Umfang der benötigten Untersuchungen ab. Sollten für die Diagnosestellung Spezialuntersuchungen erforderlich sein, kann dies einen längeren Bearbeitungszeitraum in Anspruch nehmen. In diesen Fällen weisen wir Sie in unseren (Erst-) Berichten darauf hin.

Die Abrechnung der Untersuchungen erfolgt nach den Richtlinien der EBM, GOÄ oder Krankenhaustarif.

Für konsiliarische Zweitmeinungen durch das Institut, wird die Zusendung von Paraffinblöcken bevorzugt. Wir garantieren einen möglichst Gewebe - schonenden Umgang und eine zügige Rücksendung. Es werden ausschließlich Untersuchungen veranlasst, die zur Klärung der Fragestellung zwingend erforderlich sind. Eine Verwendung für wissenschaftliche Zwecke bzw. eine Archivierung des Gewebes bei uns, findet nicht statt.

Sollte die Zusendung des Blockmaterials nicht möglich sein, genügen repräsentative auswärtige Eigenfärbungen, günstigenfalls mit zusätzlichen ungefärbten Leerschnitten (3-5). Diese müssen für immunhistochemische Zusatzuntersuchungen geeignet sein (Spezialbeschichtung).

Bei primär an uns eingesandtem Material behalten wir uns die Option vor, selbst eine konsiliarpathologische Zweitmeinung einzuholen. Dabei erfolgt die Wahl der Zweitmeinungspathologie in der Regel durch unser Institut.

Auf Wunsch kann die Liste der Konsiliarpathologen zur Verfügung gestellt werden.

Sollten Sie einen Befund von uns benötigen, aber nicht der Einsender des Untersuchungsmaterials gewesen sein, benötigen wir für die Befundübermittlung eine unterschriebene Bestätigung, dass die Anforderung im Einverständnis des Patienten erfolgt. Bei einer Übermittlung des Befundes per Fax muss sichergestellt sein, dass eine unbefugte Einsichtnahme nicht möglich ist.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen anzurufen. Wir sind montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr erreichbar (Telefon: 0951 503-13201).

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Unser Team

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Ärztlicher Leiter Pathologie

Prof. Dr. med.
Rolf Buslei

Institut und Praxis für Pathologie, Neuropathologie, Molekulare Diagnostik und Zytologie

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Facharzt für Pathologie

Dr. med.
Thomas Koscheck

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Fachärztin für Pathologie

Dr. med.
Johanna Wachter-Strehl

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Claudia Görtler

TEL0951 503-13201

Fax0951 503-13209

Lob und Beschwerden

Für Lob, Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte direkt per Mail an unser Qualitätsmanagement-Beauftragte Frau Dießner: Anja.Diessner@sozialstiftung-bamberg.de Ihr Anliegen wird transparent und gewissenhaft bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt ohne jegliche Form von Diskriminierung und unter Wahrung der Unparteilichkeit.