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Corona: Neue Allgemeinverfügung

Dennoch bleiben die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen bestehen

Seit dem 16.11. trat eine neue Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Kraft, die eine Aufhebung der Isolationspflicht von an Corona positiv getesteten Personen in Teilen zulässt.

Die Krankenhäuser der gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg mbH und der Sozialstiftung Bamberg haben sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt.
Da es sich bei der Coronaerkrankung um eine meldepflichtige Infektionskrankheit handelt, werden die bereits gültigen Isolationsregeln für stationäre Patienten und die entsprechenden Hygieneregel für das Personal beibehalten; dies trägt zur Aufrechterhaltung der Patientensicherheit gerade in vulnerablen Bereichen bei.

Das Infektionsschutzgesetz und die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten weiterhin, damit müssen auch die bekannten Testregelungen für Patienten, Besucher und Personal bestehen bleiben.
Für positiv getestetes Personal und Besucher gilt ab dem Zeitpunkt eines positiven Schnelltests ein Betretungsverbot für die gesamten Kliniken und Altenpflegeheime für die Dauer der Schutzmaßnahmen, die mindestens 5 Tage beträgt - unabhängig vom jeweiligen Einsatzort. Die Definition von Bereichen, in denen ein Kontakt zu vulnerablen Personengruppen ausgeschlossen werden kann, ist in der Realität schwer umsetzbar, und es besteht die Gefahr der Ansteckung von Mitarbeiter*innen untereinander. 
Somit wird in den Kliniken von Stadt und Landkreis eine höchstmögliche Sicherheit für Patienten, Besucher und Personal weiterhin gewährleistet.