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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wer unterstützt zukünftige Bewohner und Angehörige beim Einzug?
Unser Belegungsmanager nimmt sich Zeit für Ihre persönliche Betreuung am Einzugstag. Er steht Ihnen bei allen Fragen und Wünschen gerne zur Verfügung. Eine Einzugsbegleitung erfolgt bei stationärer Aufnahme, Kurzzeitpflege sowie im Betreuten Wohnen.

Ist es möglich, eigene Möbel mitbringen?
Natürlich dürfen Sie Lieblingsstücke in begrenztem Umfang mitbringen. Sprechen Sie diesbezüglich mit unserem Belegungsmanager.

Wer kümmert sich um die Reinigung der Wäsche?
Es ist möglich, persönliche Kleidung über einen Kooperationspartner im Hause reinigen zu lassen.

Wie werde ich kulinarisch versorgt?
„Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen“ – Diese alte Volksweisheit nehmen wir sehr ernst. Bei uns sollen die Bewohner nicht nur verpflegt werden, sondern genießen können. Wir legen deshalb Wert auf abwechslungsreiche, frische und gehaltvolle Küche.

Das Frühstück kann individuell zusammengestellt werden. Mittag- und Abendessen sind aus den täglichen Menü-Angeboten frei wählbar. Bei der Auswahl und der Bestellung sind die Mitarbeiter gerne behilflich. Für spezielle Diäten bieten wir kompetente Beratung durch unsere Diätassistentin an.

Gibt es Besuchszeiten?
Besuche sind zu jeder Tageszeit möglich.

Ist ein Probewohnen möglich?
Selbstverständlich kann im Seniorenzentrum ein Probewohnen vereinbart werden. Unser Belegungsmanager steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Wie setzen sich die Heimkosten zusammen?
Die Heimkosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und sind abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Für ein konkretes Angebot vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Bewohnerverwaltung.

Darf der Hausarzt weiterhin die medizinische Betreuung übernehmen?
Natürlich darf der Hausarzt sich weiterhin um seinen Patienten kümmern. Sollte der Hausarzt die weitere Behandlung im Seniorenzentrum nicht übernehmen, finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

Was tun, wenn es Probleme mit dem Zimmernachbar/in gibt?
Sollten Probleme auftreten, wenden Sie sich jederzeit an das Pflegepersonal in Ihrem Wohnbereich oder an den Belegungsmanager.

Wann kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Eine Verhinderungspflege ist möglich, wenn die Pflegestufe mindestens ein halbes Jahr besteht. Dafür stehen von der Krankenkasse 1.500 € pro Jahr zur Verfügung.

Ansprechpartner

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich. Ihre Ansprechpartnerin:

Jutta Weigand

Tel.: 0951 / 503 30000
Fax: 0951 / 503 30109
E-Mail: jutta.weigand@ sozialstiftung-bamberg.de